Freie Wählergruppe Bornheim e.V.


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Aktuelle Themen der FWG Bornheim e.V. im Gemeinderat
- Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses -


13.10.2011 Der Kauf einer Sitzgruppe im Außenbereich des DGH wurde im Gemeinderat fraktionsübergreifend abgelehnt, nachdem die FWG-Fraktion schon im Bauausschuss dagegen war ...[hier weiterlesen]
29.09.2010 Aufhebung des Beschlusses zur Einbindung des Gemeinderats in die Vergabeentscheidung für Gewerke des DGH ...[hier weiterlesen]
16.06.2010 Die bereits aufgetragene gelbe Außenfarbe am DGH wird auf Beschluss des Gemeinderats in terracotta geändert... [hier weiterlesen]
22.04.2010 Gemeinderat beschließt mit 7:6 Stimmen die Beschaffung von teurem Geschirr mit Logo für das Dorfgemeinschaftshaus für 4.500 € Mehrkosten  ...[hier weiterlesen]
10.03.2010 Beschwerde bei der Kommunalaufsicht über die Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses und der Eilentscheidung... [hier weiterlesen]
04.03.2010 Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Teilreinigung des DGH für den Neujahrsempfang ohne Information an den Gemeinderat ...[hier weiterlesen]
04.03.2010 Ausschreibung von Gewerken für das DGH trotz Gemeinderatsbeschluss wiederholt ohne Einbeziehung des Gemeinderats oder der Ausschüsse ...[hier weiterlesen]]
04.03.2010 Ausschreibung von Gewerken für das DGH auf Initiative der FWG-Fraktion revidiert und in die Ausschüsse verwiesen ...[hier weiterlesen]
24.08.2009 Ausschreibungen für das Dorfgemeinschaftshaus werden trotz Gemeinderatsbeschluss vom 15.4.09 weiterhin ohne Beratung veröffentlicht ...[hier weiterlesen]
   
13.10.2011 Gemeinderat - Beschaffung einer Sitzgruppe am Dorfgemeinschaftshaus
  Für die Gestaltung des Sitzbereiches beim Dorfgemeinschaftshaus mit einem Tisch und zwei Bänken aus Holz und Sandstein, deren Gestaltung vom DGH-Planer, Herrn Wolf, vorgenommen wurde, wurden Angebote eingeholt, deren Kosten zu keiner Relation für die Aufstellung von einfachen Sitzgelegenheiten standen.
Die Kosten wurden auf  5.507,32 € für die Errichtung der Sitzgruppe und 2.016,00 € für die Sandsteinaufbauten für Tisch und Bänke beziffert. Hinzu kommt natürlich noch das Architektenhonorar, das nicht angegeben wurde. Als Gesamtkosten würden damit über 8.000 € fällig.
Die Maßnahme wurde von der FWG bereits im Bauausschuss abgelehnt.
Nun hatte sich der gesamte Gemeinderat der Meinung der FWG angeschlossen und den Antrag einstimmig  zurückgewiesen.
Im Bauausschuss soll nun eine kostengünstige Lösung gefunden werden.
 

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29.09.2010 Gemeinderatssitzung - Gemeinderat hebt den Beschluss zur Einbindung des Gemeinderats in die Vergabeentscheidung für Gewerke des DGH wieder auf.
  Die FWG-Fraktion hatte auf der Sitzung des Gemeinderates vom 15.04.2009 einen Beschlussvorschlag eingebracht, der die mangelnde Information an und Abstimmung mit dem Gemeinderat über Entscheidungen zur Vergabe von Gewerken für die Neugestaltung des DGH beseitigen soll (Details siehe hier). 
Die Verwaltung  vertrat jetzt die Auffassung, dass der gefasste Beschluss zur Architektenpräsenz, Kostendarstellung und Ausschreibungsvorbereitung in der Praxis zu Problemen bei der Bauausführung bei wortgetreuer Umsetzung geführt hätte.
Diese Auffassung wird von der
FWG-Fraktion nicht geteilt, da dieser Beschluss nie umgesetzt wurde (deshalb konnten faktisch überhaupt keine Verzögerungen hierdurch entstanden sein). Die Nicht-Umsetzung wurde auch von der Kommunalaufsicht gerügt (Details siehe unter: Internes aus dem Gemeinderat). Deshalb war die Verwaltung genötigt, diesen Beschluss zu befolgen oder aufzuheben.
Der Beschlussvorschlag folgte aber nicht der ersten Alternative, den Gemeinderat in die Entscheidungen einzubinden, sondern der zweiten: "Daher wird die Aufhebung des Beschlusses vorgeschlagen um zukünftig bei dieser und auch weiteren Baumaßnahmen in Sinne einer zügigen Bauausführung handeln zu können."

Der Gemeinderat beschloss mit 7 : 4 (FWG-) Stimmen, den damaligen Beschluss aufzuheben. Damit verzichten aus unserer Sicht diejenigen Gemeinderatsmitglieder, die für die Aufhebung gestimmt hatten, auf ihr Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht zur Gestaltung des DGH. 

Laut Bürgermeister Bach "würde, unabhängig von der Aufhebung dieses Beschlusses, der Rat trotzdem bei Baumaßnahmen wie bisher umfassend in die Vergaben eingebunden. Dies kann entweder direkt oder über die im Vorfeld stattfindenden Ausschusssitzungen oder Besprechungen erfolgen, zu denen die im Rat vertretenen Fraktionen eingeladen werden (Anm.: hierzu wurde die FWG grundsätzlich nicht eingeladen, obwohl in 2008 eine Task-Force aus allen Fraktionen gebildet werden sollte). Eine Mehrfachpräsenz von Architekten und Planern im Ausschuss und Gemeinderat würde dadurch vermieden. Außerdem würde die Durchführung einer Baumaßnahme beschleunigt, wenn Ausschreibungen und Kostenübersichten nicht mehrfach beraten werden müssen. Die Vergabe von Aufträgen würde ansonsten entsprechend den Bestimmungen der Hauptsatzung erfolgen (Anm.: bis 2.500 € entscheidet der Bürgermeister alleine über die Vergabe der Aufträge)."

 

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16.06.2010 Gemeinderatssitzung - Die bereits aufgetragene gelbe Außenfarbe am DGH wird auf Beschluss des Gemeinderats in terracotta geändert.
 

Mit 8:5 Stimmen der CDU-Fraktion und des Beigeordneten bei einer Enthaltung, gegen die Stimmen der FWG-Fraktion, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Außenfarbe des DGH, die in gelber Farbe bereits angebracht wurde, nochmals geändert wird und in terracotta ausgeführt werden soll.

Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
Wir hatten uns dagegen ausgesprochen, da die vorhandene gelbe Fassade genau so gut (wenn nicht sogar besser)  in das Gesamtbild passt wie die vorgeschlagene Farbe in terracotta.  Der Aufwand für das Aufbringen der neuen Farbe stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand und den entstandenen Kosten.

 

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22.04.2010 Gemeinderatssitzung - Gemeinderat beschließt die Beschaffung von teurem Geschirr mit Logo für das Dorfgemeinschaftshaus
  Wie schon aus der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 berichtet, wurden weitere Meinungen zum Geschirr, das für das Dorfgemeinschaftshaus beschafft werden soll, eingeholt.
Zur Auswahl stand auch ein hochwertiges, aber preisgünstiges Geschirrsortiment der Serie "Meran", das auch die FWG-Fraktion
als geeignet hielt. Der Preis hätte 4.787,70 € ohne Logo betragen.

Dennoch wurde mit der CDU-Mehrheit beschlossen, cremefarbenes Geschirr mit Logo-Aufdrucken "Bornheim" zu beschaffen. Die Kosten betragen 5.911,11 € ohne Logo, 9.733,30 € mit Logo.

Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
1. Die Mehrkosten für das von der CDU bevorzugte Geschirr ist über 1.100 € teuerer als das von uns vorgeschlagen - ohne Logo!
2. Die Mehrkosten für das Logo betragen ca. 4.800 € - diese Kosten sind unverhältnismäßig hoch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Damit hätte man z.B. doppelt so viel Geschirr als vorgesehen kaufen können.
3. Der Nachkauf für verlorenes oder unbrauchbares Geschirr ist erheblich teuerer als bei Standard-Serien in Hotelqualität. Das Logo wird auch nicht mehr nachbestellt werden können!

 

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10.03.2010 Beschwerde bei der Kommunalaufsicht über die Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses und einer fehlenden Information über eine Eilentscheidung im Zusammenhang mit dem DGH
  Die FWG-Fraktion hatte sich mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Kommunalaufsicht gewandt, da in der Sitzung des Gemeinderats vom 04.03.2010 erst eine Information über eine Eilentscheidung über die Teilreinigung des DGH zu Jahresbeginn erfolgte und ein Gemeinderatsbeschluss zur Auftragsvergabe nicht eingeholt wurde. (Download des Schreibens als PDF)
Die Kommunalaufsicht hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben (siehe auch "Internes aus dem Gemeinderat"),
dass die vom Ortsbürgermeister getroffene Entscheidung hinsichtlich der Teilreinigung des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Auftragshöhe von 803,25 Euro innerhalb seines Verfügungsrahmens liege. Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Qu. war die Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 die erste Sitzung nach der Auftragsvergabe durch den Bürgermeister, sodass auch der Informationspflicht Genüge getan war.
Anm.: Warum gab es dann überhaupt eine Eilentscheidung?.
 

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04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Eilentscheidung des Bürgermeisters ohne Information an den Gemeinderat
  Sachverhalt:
Zur Durchführung des Neujahrsempfangs im DGH musste eine Teilreinigung im DGH vorgenommen werden (Anm.: hätte der Neujahrempfang nicht auch im Storchenzentrum stattfinden können?). Ortsbürgermeister Bach hat den Auftrag in Form einer Eilentscheidung an die Fa. Südpfälzische Gebäudereinigung, Landau erteilt. Auf Grund der Teilreinigung sind Sonderleistungen in Höhe von 803,25 € entstanden.

Die FWG-Fraktion hatte bis zur Zusendung der Sitzungsunterlagen keine Kenntnis von dieser Eilentscheidung erhalten. Der Vorsitzende erklärte zwar, dass das Benehmen mit den Beigeordneten hergestellt wurde, aber keine unverzügliche Information darüber an den Gemeinderat ging. Gemeinderatsmitglied Prof. Dr. Keilen bestätigte für die CDU-Fraktion, dass auch er vorab keine Kenntnis über diese Eilentscheidung erhalten hatte. VG-Bürgermeister Wassyl bestätigte auf der Sitzung das unkorrekte Verhalten des Bürgermeisters.

Laut Gemeindeordnung § 48 sind die Gründe für eine Eilentscheidung und die Art der Erledigung den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses unverzüglich mitzuteilen. Zwischen Eilentscheidung und Kenntnisnahme lag eine Zeitspanne von über 2 Monaten.

Unsere Meinung zur Eilentscheidung :
Das Verhalten des Bürgermeisters entspricht nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung und ist aus unserer Sicht zu rügen.
Deshalb hatte sich
die FWG-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Kommunalaufsicht gewandt.

 

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04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Ausschreibung von Gewerken für das DGH trotz Gemeinderatsbeschluss wiederholt ohne Einbeziehung des Gemeinderats oder der Ausschüsse
  Sachverhalt:
In der 39. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Mittwoch, 15.04.2009, wurde unter TOP 4. „Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus“ von der FWG-Fraktion bemängelt, dass die Auftragsvergabe nicht so läuft wie es sich gehört. Im Vorfeld sollten die Informationen besser fließen.

Die FWG-Fraktion hatte deshalb folgende Anträge gestellt:
1. Künftig sind die Ausschreibungen vor der Veröffentlichung im Rat vorzustellen
2. Die Küchenplanung und die Thekenplanung sind in der nächsten Bauausschusssitzung endgültig zu beraten
3. Vom Architekten ist eine Kostengegenüberstellung der alten und neuen Kostenschätzung sowie der Ausschreibungsergebnisse vorzulegen.
4. Der Architekt hat bei jeder Sitzung auf die Erweiterung und der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht anwesend zu sein.
Den Anträgen wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zugestimmt.

In der 2. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 24.08.2009, TOP 4.2. „Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses“ wurde von der FWG-Fraktion bemängelt, dass der Beschluss vom 15.04.2009, in dem die Ausschreibungen vor der Veröffentlichung im Rat vorgestellt werden sollen, nicht eingehalten wurde, da wiederum Gewerke zur Vergabe vorgelegt wurden, ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung dem Rat vorgestellt wurden.

In der Sitzung des Gemeinderats wurden zum wiederholten Mal Gewerke zur Vergabe vorgelegt wurden, ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung dem Rat vorgestellt wurden. Zudem war der Architekt nicht anwesend, ohne dass Gründe hierfür genannt wurden.

Unsere Meinung zum Verhalten des Bürgermeisters und der Verwaltung:
Das Verhalten des Bürgermeisters und der Verwaltung entspricht nicht den Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses, dass die Ausschreibungen vor der Veröffentlichung im Rat vorzustellen sind und dass der Architekt bei jeder Sitzung, auf der die Erweiterung und der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht, anwesend zu sein hat. Diese wiederholte Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses ist aus unserer Sicht zu rügen.
Nach einer Eingabe bei der Kommunalaufsicht vom 10.03.10 wurde dieses Verhalten tatsächlich  gerügt:
"Solange der Beschluss eines Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen."

 

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04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Ausschreibungen von Gewerken für das DGH auf Initiative der FWG-Fraktion revidiert und in die Ausschüsse verwiesen
  Sachverhalt:
Einige Gewerke sollten vergeben werden (ohne dass der Gemeinderat die Leistungsverzeichnisse vor der Ausschreibung kannte, s.o.), die aus Sicht der FWG-Fraktion zu teuer, zu umfangreich oder unklar waren. Hierbei handelte es sich als kostenintensivste Maßnahmen um:

Anschaffung von Geschirr mit Bornheimer Logo
Für das DGD soll neues Geschirr gekauft werden, das (ohne Töpfe, Pfannen etc.) ca. 10.800 € kosten soll. In der Ausschreibung wurde das Aufbringen von Bornheimer Logos auf Bestecke, Teller, Tassen und Gläser angefordert.
Die Logos sollten weitere ca. 7.400 € kosten. Das haben wir als unnötige und unverhältnismäßige Ausgabe abgelehnt.
Die Festlegung, welches Geschirr in welcher Menge beschafft werden soll, wird nun auf unseren Vorschlag hin im zuständigen Ausschuss behandelt.

Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für die Außen- und Innentüren
Für das DGH war eine Schließanlage mit elektronischen Schlössern für die Außentüren ausgeschrieben worden. Die Kosten hätten ca. 14.300 € betragen. Eine mechanische Schließanlage kostet etwa die Hälfte. Wir haben uns aus Kostengründen für eine ausschließlich mechanische Schließanlage ausgesprochen. Die Ausschreibung wird auf dieses Petitum hin aufgehoben und neu veröffentlicht auf Basis einer ausschließlich mechanischen Anlage.

Beide Beispiele zeigen überdeutlich, dass eine Beratung in den Ausschüssen und im Gemeinderat vor der Ausschreibung von Gewerken dringend angeraten ist, damit diese dinge schon im Vorfeld geklärt werden können (was schließlich auch Beschlusslage des Gemeinderats ist).

 

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24.8.2009 Gemeinderatssitzung - Ausschreibungen für das Dorfgemeinschaftshaus werden trotz Gemeinderatsbeschluss vom 15.4.09 weiterhin ohne Beratung veröffentlicht
 

In der Gemeinderatssitzung vom 15.04.09 wurde beschlossen, dass "künftig alle Ausschreibungen vor der Veröffentlichung im Rat vorzustellen sind".
Der Beschluss lautete:
1. Künftig sind Ausschreibungen für das Dorfgemeinschaftshaus vor deren Veröffentlichung im Rat vorzustellen
2. Vom Architekten ist eine Kostengegenüberstellung der alten und neuen Kostenschätzungen sowie der Ausschreibungsergebnisse vorzulegen
3. Der Architekt hat bei jeder Sitzung auf der die Erweiterung und der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht, anwesend zu sein.

Nun mussten wir bei der Vorstellung der Arbeiten am Dorfgemeinschaftshaus feststellen, dass ein Vielzahl von Gewerken in letzter Zeit ausgeschrieben wurden oder kurz vor der Veröffentlichung stehen, ohne dass dem Gemeinderat diese Ausschreibungen vorgestellt wurden. Die Verwaltung sieht auf Nachfrage keine Notwendigkeit, dem Gemeinderatsbeschluss zu folgen und die Ausschreibungen den Ratsmitgliedern vorzustellen. Der Gemeinderat wird dadurch auch weiterhin keine abschließende Mitbestimmungs- oder Nachfragemöglichkeiten haben und nur noch die Vergabe an den günstigsten Bieter abnicken können.

Unsere Meinung zum Vorgehen:
Das Verhalten des Bürgermeisters entspricht nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung und ist aus unserer Sicht zu rügen.

Nach einer Eingabe bei der Kommunalaufsicht vom 10.03.10 wurde dieses Verhalten tatsächlich  gerügt:
"Solange der Beschluss eines Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen."

 

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17.04.2012