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Aktuelle Themen der
FWG
Bornheim e.V.
im Gemeinderat
- Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses - |
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13.10.2011 |
Der Kauf einer Sitzgruppe im Außenbereich des DGH wurde
im Gemeinderat fraktionsübergreifend abgelehnt, nachdem die FWG-Fraktion schon im
Bauausschuss dagegen war ...[hier
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29.09.2010 |
Aufhebung des Beschlusses zur Einbindung des Gemeinderats in die
Vergabeentscheidung für Gewerke des DGH ...[hier
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| 16.06.2010 |
Die bereits aufgetragene
gelbe Außenfarbe am DGH wird auf Beschluss des
Gemeinderats in terracotta geändert...
[hier
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| 22.04.2010 |
Gemeinderat beschließt mit
7:6 Stimmen die Beschaffung von teurem Geschirr mit Logo für das
Dorfgemeinschaftshaus für 4.500 € Mehrkosten ...[hier
weiterlesen] |
| 10.03.2010 |
Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
über die Missachtung
eines Gemeinderatsbeschlusses und der Eilentscheidung...
[hier
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| 04.03.2010 |
Eilentscheidung des Bürgermeisters
zur Teilreinigung des DGH für den Neujahrsempfang
ohne Information an den Gemeinderat
...[hier
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| 04.03.2010 |
Ausschreibung von
Gewerken für das DGH trotz Gemeinderatsbeschluss wiederholt ohne
Einbeziehung des Gemeinderats oder der Ausschüsse
...[hier
weiterlesen]] |
| 04.03.2010 |
Ausschreibung von
Gewerken für das DGH auf Initiative der FWG-Fraktion revidiert
und in die Ausschüsse verwiesen
...[hier
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| 24.08.2009 |
Ausschreibungen für das
Dorfgemeinschaftshaus werden trotz Gemeinderatsbeschluss vom 15.4.09
weiterhin ohne Beratung veröffentlicht ...[hier
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13.10.2011 |
Gemeinderat - Beschaffung einer
Sitzgruppe am Dorfgemeinschaftshaus |
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Für die Gestaltung des Sitzbereiches beim
Dorfgemeinschaftshaus mit einem Tisch und zwei Bänken aus Holz und
Sandstein, deren Gestaltung vom DGH-Planer, Herrn Wolf, vorgenommen
wurde, wurden Angebote eingeholt, deren Kosten zu keiner Relation für
die Aufstellung von einfachen Sitzgelegenheiten standen.
Die Kosten wurden auf 5.507,32 € für die Errichtung der Sitzgruppe
und 2.016,00 € für die Sandsteinaufbauten für Tisch und Bänke beziffert.
Hinzu kommt natürlich noch das Architektenhonorar, das nicht angegeben
wurde. Als Gesamtkosten würden damit über 8.000 € fällig.
Die Maßnahme wurde von der FWG bereits im Bauausschuss abgelehnt.
Nun hatte sich der gesamte Gemeinderat der Meinung der FWG angeschlossen
und den Antrag einstimmig zurückgewiesen.
Im Bauausschuss soll nun eine kostengünstige Lösung gefunden werden. |
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29.09.2010 |
Gemeinderatssitzung - Gemeinderat
hebt den Beschluss zur Einbindung des Gemeinderats in die
Vergabeentscheidung für Gewerke des DGH wieder auf. |
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Die FWG-Fraktion hatte auf
der Sitzung des Gemeinderates vom 15.04.2009 einen Beschlussvorschlag
eingebracht, der die mangelnde Information an und Abstimmung mit dem
Gemeinderat über Entscheidungen zur Vergabe von Gewerken für die
Neugestaltung des DGH beseitigen soll (Details
siehe
hier).
Die Verwaltung vertrat jetzt die Auffassung, dass der gefasste
Beschluss zur Architektenpräsenz, Kostendarstellung und
Ausschreibungsvorbereitung in der Praxis zu Problemen bei der
Bauausführung bei wortgetreuer Umsetzung geführt hätte.
Diese Auffassung wird von der
FWG-Fraktion nicht geteilt, da dieser
Beschluss nie umgesetzt wurde (deshalb konnten faktisch überhaupt
keine Verzögerungen hierdurch entstanden sein). Die Nicht-Umsetzung wurde auch von der
Kommunalaufsicht gerügt (Details siehe unter:
Internes aus dem Gemeinderat).
Deshalb war die Verwaltung genötigt, diesen Beschluss zu befolgen oder
aufzuheben.
Der Beschlussvorschlag folgte aber nicht der ersten Alternative, den
Gemeinderat in die Entscheidungen einzubinden, sondern der zweiten: "Daher wird die Aufhebung des Beschlusses vorgeschlagen
um zukünftig bei dieser und auch weiteren Baumaßnahmen in Sinne einer
zügigen Bauausführung handeln zu können."
Der Gemeinderat beschloss mit 7 : 4 (FWG-) Stimmen,
den damaligen Beschluss aufzuheben. Damit verzichten aus unserer Sicht
diejenigen Gemeinderatsmitglieder, die für die Aufhebung gestimmt
hatten, auf ihr Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht zur Gestaltung des
DGH.
Laut Bürgermeister Bach "würde,
unabhängig von der Aufhebung dieses Beschlusses, der Rat trotzdem
bei Baumaßnahmen wie bisher umfassend in die Vergaben eingebunden. Dies
kann entweder direkt oder über die im Vorfeld stattfindenden
Ausschusssitzungen oder Besprechungen erfolgen, zu denen die im Rat
vertretenen Fraktionen eingeladen werden (Anm.: hierzu wurde die FWG
grundsätzlich nicht eingeladen, obwohl in 2008 eine Task-Force aus allen
Fraktionen gebildet werden sollte). Eine Mehrfachpräsenz von
Architekten und Planern im Ausschuss und Gemeinderat würde dadurch
vermieden. Außerdem würde die Durchführung einer Baumaßnahme
beschleunigt, wenn Ausschreibungen und Kostenübersichten nicht mehrfach
beraten werden müssen. Die Vergabe
von Aufträgen würde ansonsten entsprechend den Bestimmungen der
Hauptsatzung erfolgen (Anm.: bis 2.500 € entscheidet der Bürgermeister
alleine über die Vergabe der Aufträge)." |
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16.06.2010 |
Gemeinderatssitzung - Die bereits aufgetragene
gelbe Außenfarbe am DGH wird auf Beschluss des
Gemeinderats in terracotta geändert. |
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Mit 8:5 Stimmen der CDU-Fraktion und des Beigeordneten
bei einer Enthaltung, gegen die Stimmen der FWG-Fraktion, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die
Außenfarbe des DGH, die in gelber Farbe bereits angebracht wurde,
nochmals geändert wird und in terracotta ausgeführt werden soll.
Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
Wir hatten uns dagegen
ausgesprochen, da die vorhandene gelbe Fassade genau so gut (wenn nicht
sogar besser) in das Gesamtbild passt wie die vorgeschlagene Farbe
in terracotta. Der Aufwand für das Aufbringen der neuen Farbe
stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand und den entstandenen Kosten.
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22.04.2010 |
Gemeinderatssitzung - Gemeinderat beschließt die Beschaffung von teurem Geschirr mit Logo für das Dorfgemeinschaftshaus |
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Wie schon aus
der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 berichtet, wurden weitere Meinungen
zum Geschirr, das für das Dorfgemeinschaftshaus beschafft werden soll,
eingeholt.
Zur Auswahl stand auch ein hochwertiges, aber preisgünstiges
Geschirrsortiment der Serie "Meran", das auch die
FWG-Fraktion als geeignet hielt. Der
Preis hätte 4.787,70 € ohne Logo betragen.
Dennoch wurde mit der CDU-Mehrheit beschlossen, cremefarbenes Geschirr
mit Logo-Aufdrucken "Bornheim" zu beschaffen. Die Kosten betragen
5.911,11 € ohne Logo, 9.733,30 € mit Logo. Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
1. Die Mehrkosten für das von der CDU bevorzugte Geschirr ist über 1.100
€ teuerer als das von uns vorgeschlagen - ohne Logo!
2. Die Mehrkosten für das Logo betragen ca. 4.800 € - diese Kosten sind
unverhältnismäßig hoch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Damit hätte
man z.B. doppelt so viel Geschirr als vorgesehen kaufen können.
3. Der Nachkauf für verlorenes oder unbrauchbares Geschirr ist erheblich
teuerer als bei Standard-Serien in Hotelqualität. Das Logo wird auch
nicht mehr nachbestellt werden können! |
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10.03.2010 |
Beschwerde bei der Kommunalaufsicht über
die Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses
und einer fehlenden Information über eine Eilentscheidung im Zusammenhang mit
dem DGH |
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Die FWG-Fraktion
hatte sich mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Kommunalaufsicht gewandt, da in
der Sitzung des Gemeinderats vom 04.03.2010 erst eine Information
über eine Eilentscheidung über die Teilreinigung des DGH zu Jahresbeginn erfolgte und ein
Gemeinderatsbeschluss zur
Auftragsvergabe nicht eingeholt wurde. (Download des Schreibens als
PDF)
Die Kommunalaufsicht hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben
(siehe auch "Internes
aus dem Gemeinderat"),
dass die vom Ortsbürgermeister getroffene
Entscheidung hinsichtlich der Teilreinigung des Dorfgemeinschaftshauses
mit einer Auftragshöhe von 803,25 Euro innerhalb seines Verfügungsrahmens
liege.
Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Qu. war
die Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 die erste Sitzung nach der
Auftragsvergabe durch den Bürgermeister, sodass auch der
Informationspflicht Genüge getan war.
Anm.: Warum gab es dann überhaupt eine Eilentscheidung?. |
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04.03.2010 |
Gemeinderatssitzung - Eilentscheidung des Bürgermeisters ohne
Information an den Gemeinderat |
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Sachverhalt:
Zur Durchführung des Neujahrsempfangs im DGH musste eine Teilreinigung
im DGH vorgenommen werden (Anm.: hätte der Neujahrempfang nicht auch im
Storchenzentrum stattfinden können?). Ortsbürgermeister Bach hat den
Auftrag in Form einer Eilentscheidung an die Fa. Südpfälzische
Gebäudereinigung, Landau erteilt. Auf Grund der Teilreinigung sind
Sonderleistungen in Höhe von 803,25 € entstanden.
Die FWG-Fraktion hatte bis zur
Zusendung der Sitzungsunterlagen keine Kenntnis von dieser
Eilentscheidung erhalten. Der Vorsitzende erklärte zwar, dass das
Benehmen mit den Beigeordneten hergestellt wurde, aber keine
unverzügliche Information darüber an den Gemeinderat ging.
Gemeinderatsmitglied Prof. Dr. Keilen bestätigte für die CDU-Fraktion,
dass auch er vorab keine Kenntnis über diese Eilentscheidung erhalten
hatte. VG-Bürgermeister Wassyl bestätigte auf der Sitzung das unkorrekte
Verhalten des Bürgermeisters.
Laut Gemeindeordnung § 48 sind
die Gründe für eine Eilentscheidung und die Art der Erledigung den
Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses
unverzüglich mitzuteilen. Zwischen Eilentscheidung und Kenntnisnahme lag
eine Zeitspanne von über 2 Monaten.
Unsere Meinung zur Eilentscheidung :
Das Verhalten des Bürgermeisters entspricht nicht
den Vorgaben der Gemeindeordnung und ist aus unserer Sicht zu rügen.
Deshalb hatte sich
die FWG-Fraktion mit Schreiben vom 10.03.2010 an die
Kommunalaufsicht gewandt. |
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04.03.2010 |
Gemeinderatssitzung -
Ausschreibung von Gewerken für das DGH trotz Gemeinderatsbeschluss
wiederholt ohne Einbeziehung des Gemeinderats oder der Ausschüsse |
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Sachverhalt:
In der 39. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Mittwoch, 15.04.2009,
wurde unter TOP 4. „Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus“ von der
FWG-Fraktion bemängelt, dass die Auftragsvergabe nicht so läuft
wie es sich gehört. Im Vorfeld sollten die Informationen besser fließen.
Die
FWG-Fraktion
hatte deshalb folgende Anträge gestellt:
1. Künftig sind die Ausschreibungen vor der Veröffentlichung im Rat
vorzustellen
2. Die Küchenplanung und die Thekenplanung sind in der nächsten
Bauausschusssitzung endgültig zu beraten
3. Vom Architekten ist eine Kostengegenüberstellung der alten und neuen
Kostenschätzung sowie der Ausschreibungsergebnisse vorzulegen.
4. Der Architekt hat bei jeder Sitzung auf die Erweiterung und der Umbau
des Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht anwesend zu sein.
Den Anträgen wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
zugestimmt.
In der 2.
Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 24.08.2009, TOP 4.2.
„Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses“ wurde von der
FWG-Fraktion
bemängelt, dass der Beschluss vom 15.04.2009, in dem die Ausschreibungen
vor der Veröffentlichung im Rat vorgestellt werden sollen, nicht
eingehalten wurde, da wiederum Gewerke zur Vergabe vorgelegt wurden,
ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung dem Rat
vorgestellt wurden.
In der
Sitzung des Gemeinderats wurden zum wiederholten Mal Gewerke zur Vergabe
vorgelegt wurden, ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der
Veröffentlichung dem Rat vorgestellt wurden. Zudem war der Architekt
nicht anwesend, ohne dass Gründe hierfür genannt wurden.
Unsere Meinung zum Verhalten des Bürgermeisters und der Verwaltung:
Das
Verhalten des Bürgermeisters und der Verwaltung entspricht nicht den
Vorgaben des Gemeinderatsbeschlusses, dass die Ausschreibungen vor der
Veröffentlichung im Rat vorzustellen sind und dass der Architekt bei
jeder Sitzung, auf der die Erweiterung und der Umbau des
Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht, anwesend zu sein
hat. Diese wiederholte Missachtung eines
Gemeinderatsbeschlusses ist aus unserer Sicht zu rügen.
Nach einer
Eingabe bei der Kommunalaufsicht vom 10.03.10 wurde dieses
Verhalten tatsächlich gerügt:
"Solange der Beschluss eines
Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung
nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den
bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen." |
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04.03.2010 |
Gemeinderatssitzung -
Ausschreibungen von Gewerken für das DGH auf Initiative der FWG-Fraktion
revidiert und in die Ausschüsse verwiesen |
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Sachverhalt:
Einige
Gewerke sollten vergeben werden (ohne dass der Gemeinderat die Leistungsverzeichnisse
vor der Ausschreibung kannte, s.o.), die aus Sicht der FWG-Fraktion zu
teuer, zu umfangreich oder unklar waren. Hierbei handelte es sich als
kostenintensivste Maßnahmen um:
Anschaffung
von Geschirr mit Bornheimer Logo
Für das DGD soll neues
Geschirr gekauft werden, das (ohne Töpfe, Pfannen etc.) ca.
10.800 € kosten soll. In der Ausschreibung wurde das Aufbringen von
Bornheimer Logos auf Bestecke, Teller, Tassen und Gläser angefordert.
Die Logos sollten weitere ca. 7.400 € kosten. Das haben wir als unnötige
und unverhältnismäßige Ausgabe abgelehnt. Die Festlegung,
welches Geschirr in welcher Menge beschafft werden soll, wird nun auf
unseren Vorschlag hin im zuständigen Ausschuss behandelt.
Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für die Außen- und
Innentüren
Für das DGH war eine Schließanlage mit elektronischen Schlössern für die
Außentüren ausgeschrieben worden. Die Kosten hätten ca. 14.300 €
betragen. Eine mechanische Schließanlage kostet etwa die Hälfte.
Wir haben uns aus Kostengründen für eine
ausschließlich mechanische Schließanlage ausgesprochen. Die
Ausschreibung wird auf dieses Petitum hin aufgehoben und neu
veröffentlicht auf Basis einer ausschließlich mechanischen Anlage.
Beide
Beispiele zeigen überdeutlich, dass eine Beratung in den Ausschüssen und
im Gemeinderat vor der Ausschreibung von Gewerken dringend angeraten
ist, damit diese dinge schon im Vorfeld geklärt werden können (was
schließlich auch Beschlusslage des Gemeinderats ist). |
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24.8.2009 |
Gemeinderatssitzung - Ausschreibungen für das Dorfgemeinschaftshaus werden
trotz Gemeinderatsbeschluss vom 15.4.09 weiterhin ohne Beratung
veröffentlicht |
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In der
Gemeinderatssitzung vom 15.04.09
wurde beschlossen, dass "künftig alle Ausschreibungen vor der
Veröffentlichung im Rat vorzustellen sind".
Der Beschluss lautete:
1. Künftig sind Ausschreibungen für das Dorfgemeinschaftshaus vor deren
Veröffentlichung im Rat vorzustellen
2. Vom Architekten ist eine Kostengegenüberstellung der alten und neuen
Kostenschätzungen sowie der Ausschreibungsergebnisse vorzulegen
3. Der Architekt hat bei jeder Sitzung auf der die Erweiterung und der
Umbau des Dorfgemeinschaftshauses auf der Tagesordnung steht, anwesend
zu sein.
Nun mussten wir bei der Vorstellung der Arbeiten am
Dorfgemeinschaftshaus feststellen, dass ein Vielzahl von Gewerken in
letzter Zeit ausgeschrieben wurden oder kurz vor der Veröffentlichung
stehen, ohne dass dem Gemeinderat diese Ausschreibungen vorgestellt
wurden. Die Verwaltung sieht auf Nachfrage keine Notwendigkeit, dem
Gemeinderatsbeschluss zu folgen und die Ausschreibungen
den Ratsmitgliedern vorzustellen. Der Gemeinderat wird dadurch auch
weiterhin keine abschließende Mitbestimmungs- oder
Nachfragemöglichkeiten haben und nur noch die Vergabe an den günstigsten
Bieter abnicken können.
Unsere Meinung zum Vorgehen:
Das Verhalten des Bürgermeisters entspricht nicht
den Vorgaben der Gemeindeordnung und ist aus unserer Sicht zu rügen.
Nach einer
Eingabe bei der Kommunalaufsicht vom 10.03.10 wurde dieses Verhalten
tatsächlich gerügt:
"Solange der Beschluss eines
Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung
nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den
bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen." |
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