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Themen-Struktur |
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Aktuelle Themen
der
FWG
Bornheim e.V.
im Gemeinderat
- Vorgänge innerhalb des Gemeinderats - |
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08.06.2011 |
Gemeinderat - Alexander Kirchmer übernimmt Sitz von
Joachim Lehnert im Haupt- und Finanzausschusses. ...[hier
weiterlesen] |
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22.04.2010 |
Die Niederschrift der Sitzung
des Gemeinderats vom 4.3.2010 zum Tagesordnungspunkt "Werbeflyer"
wird auf Antrag der FWG korrigiert ...[hier
weiterlesen] |
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10.03.2010 |
Die FWG-Fraktion hatte sich an die Kommunalaufsicht
gewandt und am 25.06.2010 eine Antwort erhalten: In 2 von 3 Fällen wurde der
Eingabe statt gegeben! ...[hier
weiterlesen -
und extra Seite!] |
| 23.09.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde entgegen aller
parlamentarischer Gepflogenheiten der Vertreter der CDU-Fraktion auf Vorschlag
des Bürgermeisters gewählt... [hier
weiterlesen] |
| 09.07.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Gemeinderats
Die FWG stellt keinen
Beigeordneten mehr... [hier weiterlesen] |
| 09.07.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Gemeinderats
Gemeinderat lehnt
FWG-Antrag auf Veröffentlichung von genehmigten Änderungen von
Niederschriften im Amtsblatt ab... [hier weiterlesen] |
| 07.06.2009 |
Gemeinderatswahlen -
Nachzählung trotz Stimmenknappheit vom Ortsbürgermeister abgelehnt... [hier weiterlesen] |
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08.06.2011 |
Gemeinderatssitzung - Nachwahl in die Ausschüsse |
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Unser Ratsmitglied Joachim Lehnert hatte
mit Schreiben vom 17.05.2011 sein Mandat im Haupt- und
Finanzausschuss zum 07.06.2011 niedergelegt. Vorgeschlagen als
Nachfolger wurde Alexander Kirchmer, der als Nachfolger von Joachim
Lehnert gewählt wurde. Als Stellvertreter von Rudi Brauch (was Alexander
Kirchmer zuvor war) wurde Joachim Lehnert gewählt. |
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[nach oben] |
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22.04.2010 |
Gemeinderatssitzung - Niederschrift der Sitzung vom 4.3.2010 zum Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde Bornheim“
auf Antrag der FWG-Fraktion geändert. |
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Die FWG-Fraktion
hatte vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag zur Änderung der
letzten Niederschrift vom 04.03.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 im
öffentlicher Teil „Antrag FWG: Bornheimer Flyer“ gestellt. In der
Niederschrift wurden nämlich nicht alle von der FWG gestellten
Beschlussanträge erwähnt, sodass dieser Tagesordnungspunkt nur verkürzt
protokolliert wurde. Leider werden Korrekturen
von Niederschriften nicht im Amtsblatt veröffentlicht, nur in der
eigentlichen Niederschrift, die den Gemeinderatsmitgliedern zugeht.
Deshalb wird diese Korrektur hier bekannt gegeben:
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Ortsbürgermeister Bach war in der Sitzung am 04.03.2010
nicht anwesend, so dass
Beigeordneter Dietz den Vorsitz führte. Der Ortsbürgermeister nahm auch
an der Beratung und Abstimmung zur Änderung der Niederschrift auch nicht
teil.
Die Ergänzungen des Beigeordneten Dietz zu den Änderungen der
FWG-Fraktion sind kursiv
eingetragen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der FWG-Fraktion sind
fett
eingetragen.
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1. Änderung der Niederschrift:
Fraktionsvorsitzender Lehnert bemängelt die fehlende Einbeziehung der
Ausschüsse sowie die
grundsätzlich fehlende Beratung über die Gestaltung des Flyers und
die, aus Sicht der FWG,
weiterhin bestehenden Mängel.
Beschluss: Der 1. Änderung wird einstimmig zugestimmt.
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2. Änderung der Niederschrift:
Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat über den Antrag der
FWG-Fraktion
aufgrund der Mängel und der falschen inhaltlichen Angaben die restlichen
Exemplare des
Flyers zu vernichten wie folgt ab.
Beschluss: Der 2. Änderungsvorschlag der FWG-Fraktion wurde mit folgendem
Abstimmungsergebnis
abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:Ja-Stimmen: 5 /
Nein-Stimmen: 7 /Enthaltungen: 1
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3. Änderung (Ergänzung nach der Abstimmung):
Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag der FWG, die Verwaltung um
Klärung zu beauftragen,
ob der Auftragnehmer für den entstandenen Schaden aufgrund der Mängel
verantwortlich ist,
hinfällig sei, da dies bei der Beantwortung der Fragen geklärt wurde.
Der Vorsitzende erklärt, dass er den Antrag der FWG, den Bürgermeister
aufzufordern, künftig
den Gemeinderat und seine Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit
bedeutender
Außenwirkung von Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden, nicht zur
Abstimmung stellt,
weil dies bis zur Wertgrenze von 2.500 € in die Entscheidungskompetenz
des
Bürgermeisters fällt und diese nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss
eingeschränkt
werden kann.
Beschluss:
Der 3. Änderung/Ergänzung wird einstimmig zugestimmt. |
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10.03.2010/
25.06.2010 |
Eingabe an die Kommunalaufsicht /
Antwort der Kommunalaufsicht |
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Die FWG-Fraktion
hatte sich mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Kommunalaufsicht gewandt.
(Download des Schreibens als
PDF)
Hierbei ging es um drei Sachverhalte:
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Keine Information
über eine Eilentscheidung:
In der
Sitzungsvorlage zu TOP 8 ÖT der o.g. Sitzung „Umbau und Erweiterung des
Dorfgemeinschaftshauses; hier: Baureinigung“, wurde vorgetragen: „Zum
Neujahrsempfang musste eine Teilreinigung im DGH vorgenommen werden.
Ortsbürgermeister Bach hat den Auftrag in Form einer Eilentscheidung an die Fa.
Südpfälzische Gebäudereinigung, Landau erteilt. Auf Grund der Teilreinigung sind
Sonderleistungen in Höhe von 803,25 EUR entstanden.“
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► |
Missachtung
eines Gemeinderatsbeschlusses:
In der 39. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am
Mittwoch, 15.04.2009, wurde unter TOP 4. „Umbau und Erweiterung
Dorfgemeinschaftshaus“ von der FWG-Fraktion bemängelt, dass die Auftragsvergabe
ohne Kenntnis bzw. ohne Beschlussfassung in den Gremien von der Verwaltung
vorgenommen wird.
In der
Sitzung des Gemeinderats am 4.3.2010 wurden zum wiederholten Mal Gewerke zur
Vergabe vorgelegt, ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung
dem Rat vorgestellt wurden. Zudem war der Architekt nicht anwesend, ohne dass
Gründe hierfür genannt wurden.
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► |
Nichtbehandlung
eines Beschlussvorschlags:
Zu
TOP 3 der Sitzung am 4.3.2010 "Bornheimer Flyer" wurden drei Beschlussanträge
von der FWG-Fraktion gestellt.Der Vorsitzende hatte folgenden Beschlussvorschlag nicht zur Abstimmung
gestellt:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig den Gemeinderat und seine
Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit bedeutender Außenwirkung von
Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden. |
Auf Nachfrage Mitte Mai 2010, warum noch keine Antwort der Kommunalaufsicht
vorliegt, wurde geantwortet, dass noch keine Stellungnahme der Verwaltung (VG
Offenbach) vorliegen würde.
Die
Kommunalaufsicht hatte dann mit Schreiben vom 25.06.2010
geantwortet:
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► |
Keine Information
über eine Eilentscheidung:
"Die vom Ortsbürgermeister getroffene
Entscheidung hinsichtlich der Teilreinigung des Dorfgemeinschaftshauses
mit einer Auftragshöhe von 803,25 Euro liegt innerhalb dieses Rahmens.
Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Qu. war
die Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 die erste Sitzung nach der
Auftragsvergabe durch den Bürgermeister, sodass auch der
Informationspflicht Genüge getan war."
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► |
Missachtung
eines Gemeinderatsbeschlusses:
Solange der Beschluss eines
Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung
nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den
bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen.
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► |
Nichtbehandlung
eines Beschlussvorschlags:
Im vorliegenden Fall hätte der
Gemeinderat auch über den monierten Beschlussantrag beraten und
abstimmen müssen, entweder in der Sache oder über eine evtl. Vertagung
bzw. Absetzung. |
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| 23.09.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses - Zum Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses wurde entgegen aller parlamentarischer
Gepflogenheiten der Vertreter der CDU-Fraktion auf Vorschlag des Bürgermeisters
gewählt |
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Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist das Kontrollgremium des Gemeinderats, das
die Haushalte und die Belege der Verwaltung prüft
und damit auch die Ausgaben des Bürgermeisters und der
Beigeordneten hinterfragen soll.
In allen parlamentarischen Gremien in Deutschland (vom Bundestag bis in
die kommunale Selbstverwaltung) ist es üblich, dass dieses
Kontrollgremium nicht von einer Person geleitet wird, die der Fraktion
des "Regierungschefs", also des Bürgermeisters, angehört, sondern
einer anderen Fraktion. Dies dient dazu, dass wirklich kritisch
hinterfragt wird und keine Prüfungen beschönigt werden könnten
(natürlich für Bornheim hier rein hypothetisch betrachtet!).
Leider ist diese parlamentarische
Gepflogenheit in Bornheim nicht en vogue. Auf
Vorschlag des Bürgermeisters wurde Prof. Karl Keilen (CDU) als
Vorsitzender und Wolfgang George (SPD) als sein Stellvertreter gewählt -
die Vertreter der Fraktionen, die in der Verwaltung vertreten sind. |
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| 09.07.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Gemeinderats - die FWG stellt keinen Beigeordneten mehr |
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Eigentlich war die
konstituierende Sitzung
des Bornheimer Gemeinderats für den Mi. 8.7.2009 festgelegt - und ist dann doch um einen Tag verschoben
worden. Deshalb fehlten unsere Ratsmitglieder Rudi Brauch und Renate Brosam wegen
einer anderen unverschiebbaren Verpflichtung. Es waren also nur
drei FWG-Ratsmitglieder anwesend.
Als Kandidat für den 1. Beigeordneten wurde Otmar Dietz (SPD) in
Absprache mit der
CDU vorgeschlagen, der dann auch mit unseren 3 Stimmen
einstimmig gewählt wurde.
Für den 2. Beigeordneten wurde von der CDU-Fraktion Uwe Acuntius und von
der FWG-Fraktion Joachim Lehnert vorgeschlagen. Begründet wurde der
FWG-Vorschlag damit, dass es für eine gute Zusammenarbeit gut wäre, wenn
jede Fraktion einen Vertreter im Ortsvorstand entsenden würde.
Allerdings unterlag unser Kandidat wegen der offensichtichen, vorherigen Absprache
über die Unterstützung der Kandidaten zur Wahl der beiden Beigeordneten
zwischen SPD und CDU (die SPD musste wohl ausnahmslos Uwe Acuntius
unterstützen, da sich die CDU vorher auf Otmar Dietz zum 1. Beigeordneten
verständigt hatte) mit 3 zu 11 Stimmen. |
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| 09.07.2009 |
Konstituierende Sitzung
des Gemeinderats - Gemeinderat lehnt
FWG-Antrag auf Veröffentlichung von genehmigten Änderungen von
Niederschriften im Amtsblatt ab |
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Von der FWG-Fraktion wurde
in der Beratung über die Neufassung der Antrag gestellt, dass genehmigte
Änderungen von Niederschriften (natürlich nur die, die den öffentlichen
Teil berühren) mit der Veröffentlichung der neuen Niederschrift im
Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Bisher werden diese Änderungen nur
für die Ratsmitglieder in der neuen Niederschrift dokumentiert. Die
Öffentlichkeit erfährt davon nichts.
Wir sind der Meinung, dass genehmigte Protokolländerungen zur
öffentlichen Arbeit eines Gemeinderats gehören und diese transparent für
die Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten, und dazu gehört eine
Veröffentlichung im Amtsblatt.
Selbstverständlich hat die Verwaltung in ihren Ausführungen während der
Debatte hierüber Recht, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt in der
Gemeindeordnung nicht vorgesehen sei. Gerade deshalb wurde ja der Antrag
gestellt, dass dies ergänzend erfolgen soll.
Leider folgte die CDU-Fraktion diesem bürgerfreundlichen Antrag nicht
(ohne in dieser Sache ein Gegenargument zu bringen), sodass dieser
Vorschlag mit 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt
wurde. |
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| 07.06.2009 |
Gemeinderatswahlen -
Nachzählung trotz Stimmenknappheit vom Ortsbürgermeister abgelehnt |
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Die FWG erhielt bei der
Gemeinderatswahl in Bornheim insgesamt
3774 Stimmen von 10710 Gesamtstimmen - ein Anteil von 35,24%. Nicht
schlecht - aber leider waren das 10 Stimmen zu wenig, um einen weiteren
Sitz im Gemeinderat zu erhalten, den die CDU hätte abgeben müssen -die
absolute Mehrheit von 8 Sitzen für die CDU wäre gekippt. Ein FWG-Wähler mehr oder ein CDU-Wähler
weniger hätten ausgereicht, dass die FWG wie bisher 6 Sitze statt 5
Sitze erhalten hätte. Die sogenannte Restzahldiffererenz zwischen CDU
und FWG, die dies entscheidet, lag bei 0,0153 - das sind 1,5 Promille
oder ein Wimpernschlag im Formel 1-Rennen!
Aufgrund dieser Stimmenknappheit hatte die FWG-Fraktion eine Nachzählung
beantragt, da ein einziger Auslese-Fehler bei den Stimmzetteln
ausschlaggebend hätte sein können.
Leider verweigerte der Wahlvorstand Lothar Bach eine Nachzählung, obwohl
dies für ihn machbar gewesen wäre.
Eine Nachzählung ist bei knappen Wahlergebnissen offenbar auch üblich.
So berichtete
die RHEINPFALZ vom 3.7.09 über die Bürgermeisterwahl in Insheim: "Auf
Anfrage machte die Kreisverwaltung deutlich: Nachzählungen in
Wahlvorständen beim Feststellen des Wahlergebnisses seien insbesondere
bei knappen Ergebnissen selbstverständlich und üblich. Ob nachgezählt
werde, entscheidet der Wahlvorstand". Unser Wahlvorstand hat
"selbstverständlich" anders entschieden. |
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