Freie Wählergruppe Bornheim e.V.


Home Gemeinderat Wahlen FWG intern Links u. Impressum

Themen-Struktur

Nach oben

 

Aktuelle Themen der FWG Bornheim e.V. im Gemeinderat
- Vorgänge innerhalb des Gemeinderats -


08.06.2011 Gemeinderat - Alexander Kirchmer übernimmt Sitz von Joachim Lehnert  im Haupt- und Finanzausschusses. ...[hier weiterlesen]
22.04.2010 Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderats vom 4.3.2010 zum Tagesordnungspunkt "Werbeflyer" wird auf Antrag der FWG korrigiert  ...[hier weiterlesen]
10.03.2010 Die FWG-Fraktion hatte sich an die Kommunalaufsicht gewandt und am 25.06.2010 eine Antwort erhalten: In 2 von 3 Fällen wurde der Eingabe statt gegeben! ...[hier weiterlesen - und extra Seite!]
23.09.2009 Konstituierende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde entgegen aller parlamentarischer Gepflogenheiten der Vertreter der CDU-Fraktion auf Vorschlag des Bürgermeisters gewählt... [hier weiterlesen]
09.07.2009 Konstituierende Sitzung des Gemeinderats
Die FWG stellt keinen Beigeordneten mehr... [hier weiterlesen]
09.07.2009 Konstituierende Sitzung des Gemeinderats
Gemeinderat lehnt FWG-Antrag auf Veröffentlichung von genehmigten Änderungen von Niederschriften im Amtsblatt ab... [hier weiterlesen]
07.06.2009 Gemeinderatswahlen - Nachzählung trotz Stimmenknappheit vom Ortsbürgermeister abgelehnt... [hier weiterlesen]
   
08.06.2011 Gemeinderatssitzung -  Nachwahl in die Ausschüsse
  Unser Ratsmitglied Joachim Lehnert hatte mit Schreiben vom 17.05.2011 sein Mandat im Haupt- und
Finanzausschuss zum 07.06.2011 niedergelegt. Vorgeschlagen als Nachfolger wurde Alexander Kirchmer, der als Nachfolger von Joachim Lehnert gewählt wurde. Als Stellvertreter von Rudi Brauch (was Alexander Kirchmer zuvor war) wurde Joachim Lehnert gewählt.
 

[nach oben]

22.04.2010

Gemeinderatssitzung - Niederschrift der Sitzung vom 4.3.2010 zum Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde Bornheim“ auf Antrag der FWG-Fraktion geändert.
  Die FWG-Fraktion hatte vor Eintritt in die Tagesordnung den Antrag zur Änderung der letzten Niederschrift vom 04.03.2010 unter Tagesordnungspunkt 3 im öffentlicher Teil „Antrag FWG: Bornheimer Flyer“ gestellt. In der Niederschrift wurden nämlich nicht alle von der FWG gestellten Beschlussanträge erwähnt, sodass dieser Tagesordnungspunkt nur verkürzt protokolliert wurde.

Leider werden Korrekturen von Niederschriften nicht im Amtsblatt veröffentlicht, nur in der eigentlichen Niederschrift, die den Gemeinderatsmitgliedern zugeht. Deshalb wird diese Korrektur hier bekannt gegeben:
 
Ortsbürgermeister Bach war in der Sitzung am 04.03.2010 nicht anwesend, so dass
Beigeordneter Dietz den Vorsitz führte. Der Ortsbürgermeister nahm auch an der Beratung und Abstimmung zur Änderung der Niederschrift auch nicht teil.
Die Ergänzungen des Beigeordneten Dietz zu den Änderungen der FWG-Fraktion sind
kursiv eingetragen.
Die vorgeschlagenen Änderungen der FWG-Fraktion sind fett eingetragen.
 
  1. Änderung der Niederschrift:
Fraktionsvorsitzender Lehnert bemängelt die fehlende Einbeziehung der Ausschüsse sowie die
grundsätzlich fehlende Beratung über die Gestaltung des Flyers und die, aus Sicht der FWG,
weiterhin bestehenden Mängel.

Beschluss: Der 1. Änderung wird einstimmig zugestimmt.
 

  2. Änderung der Niederschrift:
Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat über den Antrag der FWG-Fraktion
aufgrund der Mängel und der falschen inhaltlichen Angaben die restlichen Exemplare des
Flyers zu vernichten
wie folgt ab.

Beschluss: Der 2. Änderungsvorschlag der FWG-Fraktion wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis
abgelehnt. Abstimmungsergebnis:Ja-Stimmen: 5 / Nein-Stimmen: 7 /Enthaltungen: 1
 
  3. Änderung (Ergänzung nach der Abstimmung):
Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag der FWG, die Verwaltung um Klärung zu beauftragen,
ob der Auftragnehmer für den entstandenen Schaden aufgrund der Mängel verantwortlich ist,
hinfällig sei, da dies bei der Beantwortung der Fragen geklärt wurde.

Der Vorsitzende erklärt, dass er den Antrag der FWG, den Bürgermeister aufzufordern, künftig
den Gemeinderat und seine Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit bedeutender
Außenwirkung von Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden, nicht zur Abstimmung stellt,

weil dies bis zur Wertgrenze von 2.500 € in die Entscheidungskompetenz des
Bürgermeisters fällt und diese nicht durch einen einfachen Ratsbeschluss eingeschränkt
werden kann.

Beschluss: Der 3. Änderung/Ergänzung wird einstimmig zugestimmt.

 

[nach oben]

10.03.2010/
25.06.2010
Eingabe an die Kommunalaufsicht /
Antwort der Kommunalaufsicht
  Die FWG-Fraktion hatte sich mit Schreiben vom 10.03.2010 an die Kommunalaufsicht gewandt.
(Download des Schreibens als PDF)
 
Hierbei ging es um drei Sachverhalte:
 
Keine Information über eine Eilentscheidung:
In der Sitzungsvorlage zu TOP 8 ÖT der o.g. Sitzung „Umbau und Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses; hier: Baureinigung“, wurde vorgetragen: „Zum Neujahrsempfang musste eine Teilreinigung im DGH vorgenommen werden. Ortsbürgermeister Bach hat den Auftrag in Form einer Eilentscheidung an die Fa. Südpfälzische Gebäudereinigung, Landau erteilt. Auf Grund der Teilreinigung sind Sonderleistungen in Höhe von 803,25 EUR entstanden.“
 
Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses:
In der 39. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Mittwoch, 15.04.2009, wurde unter TOP 4. „Umbau und Erweiterung Dorfgemeinschaftshaus“ von der FWG-Fraktion bemängelt, dass die Auftragsvergabe ohne Kenntnis bzw. ohne Beschlussfassung in den Gremien von der Verwaltung vorgenommen wird.

In der Sitzung des Gemeinderats am 4.3.2010 wurden zum wiederholten Mal Gewerke zur Vergabe vorgelegt, ohne dass die Leistungsverzeichnisse vor der Veröffentlichung dem Rat vorgestellt wurden. Zudem war der Architekt nicht anwesend, ohne dass Gründe hierfür genannt wurden.
 
Nichtbehandlung eines Beschlussvorschlags:
Zu TOP 3 der Sitzung am 4.3.2010 "Bornheimer Flyer" wurden drei Beschlussanträge von der FWG-Fraktion gestellt.Der Vorsitzende hatte folgenden Beschlussvorschlag nicht zur Abstimmung gestellt: Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig den Gemeinderat und seine Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit bedeutender Außenwirkung von Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden.

Auf Nachfrage Mitte Mai 2010, warum noch keine Antwort der Kommunalaufsicht vorliegt, wurde geantwortet, dass noch keine Stellungnahme der Verwaltung (VG Offenbach) vorliegen würde.

Die Kommunalaufsicht hatte dann mit Schreiben vom  25.06.2010 geantwortet:
 
Keine Information über eine Eilentscheidung:
"Die vom Ortsbürgermeister getroffene Entscheidung hinsichtlich der Teilreinigung des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Auftragshöhe von 803,25 Euro liegt innerhalb dieses Rahmens.
Nach Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Qu. war die Gemeinderatssitzung vom 04.03.2010 die erste Sitzung nach der Auftragsvergabe durch den Bürgermeister, sodass auch der Informationspflicht Genüge getan war."
 
Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses:
Solange der Beschluss eines Gemeinderates nicht ausgesetzt ist oder eine erneute Beschlussfassung nicht herbeigeführt wurde, ist der Bürgermeister verpflichtet, den bestehenden Beschluss zu beachten und auch auszuführen.
 
Nichtbehandlung eines Beschlussvorschlags:
Im vorliegenden Fall hätte der Gemeinderat auch über den monierten Beschlussantrag beraten und abstimmen müssen, entweder in der Sache oder über eine evtl. Vertagung bzw. Absetzung.
 

[nach oben]

23.09.2009 Konstituierende Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses - Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde entgegen aller parlamentarischer Gepflogenheiten der Vertreter der CDU-Fraktion auf Vorschlag des Bürgermeisters gewählt
  Der Rechnungsprüfungsausschuss ist das Kontrollgremium des Gemeinderats, das die Haushalte und die Belege der Verwaltung prüft und damit auch die Ausgaben des Bürgermeisters und der Beigeordneten hinterfragen soll.
In allen parlamentarischen Gremien in Deutschland (vom Bundestag bis in die kommunale Selbstverwaltung) ist es üblich, dass dieses Kontrollgremium nicht von einer Person geleitet wird, die der Fraktion des "Regierungschefs", also  des Bürgermeisters, angehört, sondern einer anderen Fraktion. Dies dient dazu, dass wirklich kritisch hinterfragt wird und keine Prüfungen beschönigt werden könnten (natürlich für Bornheim hier rein hypothetisch betrachtet!).
Leider ist diese parlamentarische Gepflogenheit  in Bornheim nicht en vogue. Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde Prof. Karl Keilen (CDU) als Vorsitzender und Wolfgang George (SPD) als sein Stellvertreter gewählt - die Vertreter der Fraktionen, die in der Verwaltung vertreten sind.
 

[nach oben]

09.07.2009 Konstituierende Sitzung des Gemeinderats - die FWG stellt keinen Beigeordneten mehr
  Eigentlich war die konstituierende Sitzung des Bornheimer Gemeinderats für den Mi. 8.7.2009 festgelegt - und ist dann doch um einen Tag verschoben worden. Deshalb fehlten unsere Ratsmitglieder Rudi Brauch und Renate Brosam wegen einer anderen unverschiebbaren Verpflichtung. Es waren also nur drei FWG-Ratsmitglieder anwesend.
Als Kandidat für den 1. Beigeordneten wurde Otmar Dietz (SPD) in Absprache mit der CDU vorgeschlagen, der dann auch mit unseren 3 Stimmen  einstimmig gewählt wurde.
Für den 2. Beigeordneten wurde von der CDU-Fraktion Uwe Acuntius und von der FWG-Fraktion Joachim Lehnert vorgeschlagen. Begründet wurde der FWG-Vorschlag damit, dass es für eine gute Zusammenarbeit gut wäre, wenn jede Fraktion einen Vertreter im Ortsvorstand entsenden würde.
Allerdings unterlag unser Kandidat wegen der offensichtichen, vorherigen Absprache über die Unterstützung der Kandidaten zur Wahl der beiden Beigeordneten zwischen SPD und CDU (die SPD musste wohl ausnahmslos Uwe Acuntius unterstützen, da sich die CDU vorher auf Otmar Dietz zum 1. Beigeordneten verständigt hatte) mit 3 zu 11 Stimmen.
 

[nach oben]

09.07.2009 Konstituierende Sitzung des Gemeinderats - Gemeinderat lehnt FWG-Antrag auf Veröffentlichung von genehmigten Änderungen von Niederschriften im Amtsblatt ab
  Von der FWG-Fraktion wurde in der Beratung über die Neufassung der Antrag gestellt, dass genehmigte Änderungen von Niederschriften (natürlich nur die, die den öffentlichen Teil berühren) mit der Veröffentlichung der neuen Niederschrift im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Bisher werden diese Änderungen nur für die Ratsmitglieder in der neuen Niederschrift dokumentiert. Die Öffentlichkeit erfährt davon nichts.
Wir sind der Meinung, dass genehmigte Protokolländerungen zur öffentlichen Arbeit eines Gemeinderats gehören und diese transparent für die Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten, und dazu gehört eine Veröffentlichung im Amtsblatt.
Selbstverständlich hat die Verwaltung in ihren Ausführungen während der Debatte hierüber Recht, dass eine Veröffentlichung im Amtsblatt in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sei. Gerade deshalb wurde ja der Antrag gestellt, dass dies ergänzend erfolgen soll.
Leider folgte die CDU-Fraktion diesem bürgerfreundlichen Antrag nicht (ohne in dieser Sache ein Gegenargument zu bringen), sodass dieser Vorschlag mit 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt wurde.
 

[nach oben]

07.06.2009 Gemeinderatswahlen - Nachzählung trotz Stimmenknappheit vom Ortsbürgermeister abgelehnt
  Die FWG erhielt bei der Gemeinderatswahl in Bornheim insgesamt 3774 Stimmen von 10710 Gesamtstimmen - ein Anteil von 35,24%. Nicht schlecht - aber leider waren das 10 Stimmen zu wenig, um einen weiteren Sitz im Gemeinderat zu erhalten, den die CDU hätte abgeben müssen -die absolute Mehrheit von 8 Sitzen für die CDU wäre gekippt. Ein FWG-Wähler mehr oder ein CDU-Wähler weniger hätten ausgereicht, dass die FWG wie bisher 6 Sitze statt 5 Sitze erhalten hätte. Die sogenannte Restzahldiffererenz zwischen CDU und FWG, die dies entscheidet, lag bei 0,0153 - das sind 1,5 Promille oder ein Wimpernschlag im Formel 1-Rennen!
Aufgrund dieser Stimmenknappheit hatte die FWG-Fraktion eine Nachzählung beantragt, da ein einziger Auslese-Fehler bei den Stimmzetteln ausschlaggebend hätte sein können.
Leider verweigerte der Wahlvorstand Lothar Bach eine Nachzählung, obwohl dies für ihn machbar gewesen wäre.
Eine Nachzählung ist bei knappen Wahlergebnissen offenbar auch üblich. So berichtete die RHEINPFALZ vom 3.7.09 über die Bürgermeisterwahl in Insheim: "Auf Anfrage machte die Kreisverwaltung deutlich: Nachzählungen in Wahlvorständen beim Feststellen des Wahlergebnisses seien insbesondere bei knappen Ergebnissen selbstverständlich und üblich. Ob nachgezählt werde, entscheidet der Wahlvorstand". Unser Wahlvorstand hat "selbstverständlich" anders entschieden.
 

[nach oben]

17.04.2012