Freie Wählergruppe Bornheim e.V.


Home Gemeinderat Wahlen FWG intern Links u. Impressum

Themen-Struktur

Nach oben

 

Aktuelle Themen der FWG Bornheim e.V. im Gemeinderat
- Öffentlichkeitsarbeit (Werbeflyer und Internetauftritt) der Gemeinde Bornheim -


22.04.2010 Gemeinderatssitzung - FWG beantragt erfolgreich die Präsentation der Konzepte für den Internetauftritt der Gemeinde Bornheim vor einer Entscheidung an die Firma bluedog24 (die auch den Flyer gestaltet und gedruckt hatte) und eine Vorberatung im Kulturausschuss  ...[hier weiterlesen]
04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Antrag der FWG-Fraktion zum Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde Bornheim“ wurde abgelehnt ...[hier weiterlesen]
   
22.04.2010 Gemeinderatssitzung - FWG beantragt die Präsentation der Konzepte für den Internetauftritt der Gemeinde Bornheim
  Vom Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die Firma bluedog24 zur Erstellung des Internet-Auftritts der Gemeinde Bornheim zu beauftragen.
Nach Recherche der FWG besitzt diese Firma selbst keinen eigenen Internetauftritt und kann keine Referenzen für die Homepage-Gestaltung aufweisen.
Im übrigen ist das die gleiche Firma, die den Bornheimer Flyer gestaltet hat und die - nach Aussage des Vorsitzenden der Gemeinderatssitzung vom 4.3.2010 - die Fehler in der ersten Auflage zu verantworten hat.
Die FRWg-Fraktion hat aufgrund dieser Sachverhalte, die eine Beauftragnug von bluedog24 ausschließen, beantragt, dass drei Anbieter für Homepage-Gestaltungen in einer Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses ihre Konzepte vorstellen sollen.

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass der Gemeinderat die Beratung über die Internetpräsentation an den Kultur- und Sozialausschuss verweist. Es ist ein weiteres Angebot der Fa. Createc Solution aus Landau einzuholen. Danach sind die Programme von den Anbietern im Ausschuss vorzustellen.

 

[nach oben]

04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Antrag der FWG-Fraktion zum Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde Bornheim“
  Die FWG-Fraktion des Gemeinderats hatte als Tagesordnungspunkt für den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 4. März 2010 das Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde Bornheim“ beantragt.

Unsere Haltung hierzu ist (ausführliche Stellungnahme: siehe PDF-Datei):
Der Werbeflyer wurde ohne Beteilung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse erstellt.
Der Werbeflyer in seiner ersten Ausgabe enthielt eine Reihe von Mängeln, von denen in einer neuen Auflage einige verbessert wurden. Dennoch bleiben gravierende Mängel.

Zu unseren Fragen wurde geantwortet:
Die Auflage des Flyers beträgt 3000 Exemplare.
Kosten entstanden insgesamt von 2.262,42 €.
Über die Werbung konnten gegenfinanziert werden 550,-- €.
Der Flyer wurde gestaltet von der Agentur bluedog24 in LD/Godramsteim
Über die Beauftragung hat der Bürgermeister entschieden
Es gab keine Ausschreibung, da die Agentur dem Bürgermeister als seriös bekannt wäre.
Da der Bürgermeister die Verausgabung einer Summe von 2.500,-- € alleine entscheiden kann, wurden weder der Gemeinderat noch der Haupt- und Finanzausschuss bzw. der Landwirtschafts-, Natur- und Tourismusausschuss in die Beschlussfassung einbezogen.
Änderungen wurden mit einer Neuauflage vorgenommen, da der Bürgermeister die Mängel bemerkt hätte (Anm.: hätte er die nicht schon vorher beim Korrekturlesen bemerken können?)
Die Kosten der Neuauflage trägt die Agentur
Die Neuauflage des Flyers beträgt wieerum 3000 Exemplare
Was ist mit der bisherigen Auflage geschehen?
Warum wurde der Bogenschießplatz als Attraktion in der letzten Version vergessen?

Unser Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:
1. Aufgrund der Mängel und der falschen inhaltlichen Angaben ist die Verteilung des Flyers einzustellen und sind die restlichen Exemplare des Flyers zu vernichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftrag zu klären, ob der Auftragnehmer für den entstandenen Schaden aufgrund der Mängel verantwortlich ist.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig den Gemeinderat und seine Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit bedeutender Außenwirkung von Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden.

Der Gemeinderat hat hierzu mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung und beschlossen:
Der Antrag der FWG-Fraktion wurde abgelehnt mit folgender Begründung.

zu 1. Der Flyer weist keine inhaltlichen Mängel auf, diese wurden bei der ersten Auflage schon verbessert, sodass der Flyer weiter in Umlauf gebracht wird.
zu 2. Der Beschluss zur Prüfung ist nicht erforderlich, da die Agentur die Kosten für die Neuauflage übernommen hätte.
zu 3. Der Beschlussvorschlag wurde vom Vorsitzenden (1. Beigeordneter Otmar Dietz) nicht zur Abstimmung gegeben,  da der Gemeinderat nicht das Recht hätte, dem Bürgermeister Weisungen zu geben.

Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
zu 1. Der Flyer ist weiterhin mängelbehaftet. Einige der Ratsmitglieder, die mit Ja gestimmt hatten, hatten auch die Mängel auch gesehen, aber "das wäre ja doch nicht so wichtig". Keine Organisation und kein Selbstständiger würde mit fehlerhaften Informationen für sich werben.
zu 2. Es ist in Ordnung, dass die kosten für die Neuauflage durch die Agentur übernommen wurde, die zweite Auflage bedarf aber auch einer Überarbeitung. Wer hätte diese Kosten tragen müssen, wenn der Gemeinderat der Einstellung zugestimmt hätte?
zu 3. Wir haben bei der Kommunalaufsicht prüfen lassen, ob der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zurückweisen durfte. Wir sind der Meinung, dass der Bürgermeister diese Entscheidung nicht hätte alleine treffen dürfen, sondern der Prospekt mit einer Außenwirkung für die Gemeinde muss im Rat behandelt werden.
Wir hatten um Prüfung gebeten, inwieweit der Vorsitzende durch die Verweigerung, den Beschluss­vorschlag zuzulassen, unzulässig gehandelt hat und ob der Beschlussvorschlag erneut behandelt werden muss.
Die Kommunalaufsicht hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben
(siehe auch "Internes aus dem Gemeinderat")

Das Prototoll der Gemeinderatssitzung wurde zu diesem Tagesordnungspunkt auf Antrag der FWG-Fraktion korrigiert, da der Sachverhalt nicht vollständig wiedergegeben wurde.
(siehe auch "Internes aus dem Gemeinderat")

 

[nach oben]

17.04.2012