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Vom
Bürgermeister wurde vorgeschlagen, die Firma bluedog24 zur Erstellung
des Internet-Auftritts der Gemeinde Bornheim zu beauftragen.
Nach Recherche der FWG besitzt diese Firma selbst keinen eigenen
Internetauftritt und kann keine Referenzen für die Homepage-Gestaltung
aufweisen.
Im übrigen ist das die gleiche Firma, die den Bornheimer Flyer gestaltet
hat und die - nach Aussage des Vorsitzenden der Gemeinderatssitzung vom
4.3.2010 - die Fehler in der ersten Auflage zu verantworten hat.
Die FRWg-Fraktion hat aufgrund dieser Sachverhalte, die eine
Beauftragnug von bluedog24 ausschließen, beantragt, dass drei Anbieter
für Homepage-Gestaltungen in einer Sitzung des Kultur- und
Sozialausschusses ihre Konzepte vorstellen sollen.
Auf Vorschlag der FWG-Fraktion hatte der Gemeinderat
einstimmig beschlossen, dass der Gemeinderat
die Beratung über die Internetpräsentation an den Kultur- und
Sozialausschuss verweist. Es ist ein weiteres Angebot der Fa. Createc
Solution aus Landau einzuholen. Danach sind die Programme von den
Anbietern im Ausschuss vorzustellen. |
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Die FWG-Fraktion
des Gemeinderats hatte als Tagesordnungspunkt für den öffentlichen Teil
der Gemeinderatssitzung am 4. März 2010 das Thema „Werbeflyer der Ortsgemeinde
Bornheim“ beantragt. Unsere Haltung hierzu
ist (ausführliche Stellungnahme: siehe
PDF-Datei):
Der Werbeflyer wurde ohne Beteilung des Gemeinderats und seiner
Ausschüsse erstellt.
Der Werbeflyer in seiner ersten Ausgabe enthielt eine Reihe von Mängeln,
von denen in einer neuen Auflage einige verbessert wurden. Dennoch
bleiben gravierende Mängel.
Zu unseren Fragen wurde geantwortet:
Die Auflage des Flyers beträgt 3000 Exemplare.
Kosten entstanden insgesamt von 2.262,42 €.
Über die Werbung konnten gegenfinanziert werden 550,-- €.
Der Flyer wurde gestaltet von der Agentur bluedog24 in LD/Godramsteim
Über die Beauftragung hat der Bürgermeister entschieden
Es gab keine Ausschreibung, da die Agentur dem Bürgermeister als seriös
bekannt wäre.
Da der Bürgermeister die Verausgabung einer Summe von 2.500,-- € alleine
entscheiden kann, wurden weder der Gemeinderat noch der Haupt- und
Finanzausschuss bzw. der Landwirtschafts-, Natur- und Tourismusausschuss
in die Beschlussfassung einbezogen.
Änderungen wurden mit einer Neuauflage vorgenommen, da der Bürgermeister
die Mängel bemerkt hätte (Anm.: hätte er die nicht schon vorher beim
Korrekturlesen bemerken können?)
Die Kosten der Neuauflage trägt die Agentur
Die Neuauflage des Flyers beträgt wieerum 3000 Exemplare
Was ist mit der bisherigen Auflage geschehen?
Warum wurde der Bogenschießplatz als Attraktion in der letzten Version
vergessen?
Unser Beschlussvorschlag für den Gemeinderat
lautet:
1. Aufgrund der Mängel und der falschen inhaltlichen Angaben ist die
Verteilung des Flyers einzustellen und sind die restlichen Exemplare des
Flyers zu vernichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftrag zu klären, ob der Auftragnehmer für den
entstandenen Schaden aufgrund der Mängel verantwortlich ist.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, künftig den Gemeinderat und
seine Ausschüsse in diesen und ähnlichen Fällen mit bedeutender
Außenwirkung von Vorhaben in die Beschlussfassung einzubinden.
Der Gemeinderat
hat hierzu mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung und
beschlossen:
Der Antrag der FWG-Fraktion wurde
abgelehnt mit folgender Begründung.
zu
1. Der Flyer weist keine inhaltlichen Mängel auf, diese wurden bei der
ersten Auflage schon verbessert, sodass der Flyer weiter in Umlauf
gebracht wird.
zu
2. Der Beschluss zur Prüfung ist nicht erforderlich, da die Agentur die
Kosten für die Neuauflage übernommen hätte.
zu
3. Der Beschlussvorschlag wurde vom Vorsitzenden (1. Beigeordneter Otmar
Dietz) nicht zur Abstimmung gegeben, da der Gemeinderat nicht das
Recht hätte, dem Bürgermeister Weisungen zu geben.
Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
zu
1. Der Flyer ist weiterhin mängelbehaftet. Einige der Ratsmitglieder,
die mit Ja gestimmt hatten, hatten auch die Mängel auch gesehen, aber
"das wäre ja doch nicht so wichtig". Keine Organisation und kein
Selbstständiger würde mit fehlerhaften Informationen für sich werben.
zu
2. Es ist in Ordnung, dass die kosten für die Neuauflage durch die
Agentur übernommen wurde, die zweite Auflage bedarf aber auch einer
Überarbeitung. Wer hätte diese Kosten tragen müssen, wenn der
Gemeinderat der Einstellung zugestimmt hätte?
zu
3. Wir haben bei der Kommunalaufsicht prüfen lassen, ob der Vorsitzende
den Beschlussvorschlag zurückweisen durfte. Wir sind der Meinung, dass
der Bürgermeister diese Entscheidung nicht hätte alleine treffen dürfen, sondern der Prospekt mit einer
Außenwirkung für die Gemeinde muss im Rat behandelt werden. Wir hatten um Prüfung gebeten, inwieweit der Vorsitzende durch die Verweigerung,
den Beschlussvorschlag zuzulassen, unzulässig gehandelt hat und ob der
Beschlussvorschlag erneut behandelt werden muss.
Die Kommunalaufsicht hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben
(siehe auch "Internes
aus dem Gemeinderat")
Das Prototoll der Gemeinderatssitzung wurde zu diesem
Tagesordnungspunkt auf Antrag der FWG-Fraktion korrigiert, da der
Sachverhalt nicht vollständig wiedergegeben wurde.
(siehe auch "Internes
aus dem Gemeinderat") |