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Aktuelle Themen der FWG Bornheim e.V. im Gemeinderat
- Neubaugebiet Steinsteggewanne -


16.06.2010 Gemeinderat wird sich dem Thema „Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet Steinsteggewanne“ doch noch einmal annehmen  ...[hier weiterlesen]
04.03.2010 Antrag der FWG-Fraktion zum Thema „Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet Steinsteggewanne“ wurde abgelehnt  ...[hier weiterlesen]
   
16.06.2010 Gemeinderatssitzung - das Thema „Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet Steinsteggewanne“ soll in einer der nächsten Sitzung weiter beraten werden
 

Im Bereich der Straße „Am Steinsteg“, nach der Einmündung Madenburgstraße Hausnummer 7 wurden im Zeitraum vom Montag, den 22.03.2010 bis Freitag, den 16.04.2010 insgesamt vier Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Geschwindigkeitsmessungen fanden im Zeitraum von vier Wochen statt. Im Zeitpunkt der Messungen galt noch die 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese Messungen sind damit keinesfalls repräsentativ.
Im Ergebnis fuhren ca. 50% weniger als 30 km/h, ca 50% fuhren 30 km/h bis 50 km/h, nur wenige fuhren schneller.

Der Gemeinderat nahm die Messergebnisse zur Kenntnis und sprach sich dafür aus, in einer kommenden Sitzung des Bau- und Dorfentwicklungsausschusses über eine Verkehrsberuhigung in den Stichstraßen nochmals zu beraten.

Wir werden in diese Beratungen unseren am 03.04.2010 abgelehnten Beschlussvorschlag erneut einbringen, dass die Stichstraßen als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden.
 

 

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04.03.2010 Gemeinderatssitzung - Antrag der FWG-Fraktion zum Thema „Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet Steinsteggewanne“
  Die FWG-Fraktion des Gemeinderats hatte als Tagesordnungspunkt für den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 4. März 2010 das Thema „Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet Steinsteggewanne“ beantragt.

Unsere Haltung hierzu ist (ausführliche Stellungnahme: siehe PDF-Datei):
Aufgrund eigenen Erfahrungen und der Beschwerden von Anwohnern im Neubaugebiet Steinsteggewanne über zu schnell fahrende Fahrzeuge und der davon ausgehenden Gefährdung sollten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Unser Beschlussvorschlag für den Gemeinderat lautet:
1. Nach Vorlage der zulässigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet „Steinsteggewanne“ durch die Verwaltung beschließt der Gemeinderat die Ausweisung des Neubaugebiets Steinsteggewanne als „Verkehrsberuhigter Bereich“ in den Bereichen, die rechtlich hierfür vorgesehen werden können.
2. Für Bereiche, die rechtlich nicht als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden können, beschließt der Gemeinderat die Ausweisung als Tempo-30-Zone.

Der Gemeinderat hat hierzu mit 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen beschlossen:
Der Antrag der
FWG-Fraktion wurde abgelehnt.

Im Vorfeld gab es eine durch die CDU-Fraktion angestoßene Diskussion, ob eine Verkehrsberuhigung überhaupt erforderlich sei. Ein CDU-Mitglied war sogar der Auffassung, dass Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung generell unnötig seien, da jeder Fahrer einen Führerschein hätte und wüsste, wie schnell er zu fahren hätte. Die gleiche Person warnte vor einem "Schilderwald", wenn die Straße 'Am Steinsteg' als 30er-Zone und die übrigen Straßen als 'Verkehrsberuhigter Bereich' ausgewiesen werden würde.
Auch der Vorsitzende (1. Beigeordneter Otmar Dietz) regte an, dass zunächst eine mehrmonatige Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden sollt, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die CDU-Fraktion hatte danach zwei weitere Anträge eingebracht:
Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgeräts (8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)
Ausweisung des gesamten Neubaugebiets als 30er-Zone (10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)
Es wird also keine Verkehrsberuhigten Bereiche geben!

Unsere Meinung zum Gemeinderatsbeschluss:
Die Entscheidung geht unserer Meinung an der Wirklichkeit vorbei und berücksichtigt nicht die Interessen der Anwohner.
Wir halten es weiterhin für wichtig, dass die Sicherheit an erster Stelle steht und halten weiterhin an unserer Position fest. 500 € für zwei Verkehrsschilder, die zusätzlich aufgestellt werden müssten sind es Wert, dass die Sicherheit der Familien geschützt und ein Kind weniger verletzt wird.

 

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17.04.2012